Anti-Corona-Maßnahmen im CargoLine-Netzwerk

Erläuterung zur Umsetzung des aktualisierten Infektionsschutzgesetztes

Seit Mittwoch, 24. November, ist eine neue Version des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Im Geschäftsleben ist seitdem vor allem die Vorgabe relevant, dass am Arbeitsplatz für Beschäftigte wie für Arbeitgeber die 3G-Regel verbindlich gilt (siehe https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html).

Die neuen Auflagen gemäß Infektionsschutzgesetz setzen wir zum Schutz unserer Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden selbstverständlich um. So prüfen und dokumentieren die Systemzentrale und alle CargoLine-Partnerunternehmen (Depots) täglich den 3G-Status ihrer Beschäftigten. Darüber hinaus verlangen wir die ordnungsgemäße Einhaltung der 3G-Regel bei allen von uns beauftragten Transportunternehmern.

Alle Nahverkehrsfahrer, die Ihre Sendungen abholen und / oder zustellen, erfüllen also die 3G-Regel und tragen einen entsprechenden Nachweis mit sich. Darüber hinaus erfolgen Abholung und Zustellung mit FFP2- oder OP-Maske.

Um den Schutz durch eine Reduzierung der Kontakte weiter zu erhöhen, bieten wir an, dass die Sendungspapiere an der Rampe übergeben werden können.

Über weitergehende Hinweise zur Abholung und Zustellung Ihrer Sendung erteilt Ihnen gern Ihr gewohnter Ansprechpartner Auskunft.